Oberstes Ziel dieses Hygienekonzepts ist die Verbreitung des SARS-CoV-2 auf dem Gelände der Messe Offenburg zu minimieren. Der Schutz der Besucher, Aussteller und Mitwirkenden stehe an oberster Priorität. Dieses Konzept gilt bei der Durchführung einer Veranstaltung auf dem Gelände der Messe Offenburg-Ortenau.
Die Folgenden Punkte sind bei Veranstaltungen zu beachten. Vor der Veranstaltung ist das Hygienekonzept mit der Messe Offenburg abzustimmen. Folgende Punkte sind vom Veranstalter bzw. vom Betreiber umzusetzen. Das Hygienekonzept ist auf Verlangen den Behörden auszuhändigen.
Vor Beginn der Veranstaltung müssen folgende verantwortliche Personen seitens des Veranstalters benannt werden: Hygieneschutzbeauftragter, Veranstaltungsleiter.
Erstellung der möglichen Aufplanungsvarianten für die Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung der geltenden Abstand-/Bemessungsregelungen.
Überprüfung, Festlegung der zulässigen, maximal (zeitgleich) anwesenden Teilnehmerzahl für die Veranstaltung (anhand der aktuell gesetzlichen Verordnungen)
Registrierung und Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmer bzw. Ticketkäufer und Mitwirkende auf Seiten des Veranstalters zwecks Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsherde.
Registrierung und Erfassung des Namens und der Kontaktdaten aller anwesenden Personen (Mitarbeiter, Dienstleister, etc.)
Informationen der Teilnehmer und Mitwirkende auf Seiten des Veranstalters hinsichtlich aller aktuell einzuhaltenden Hygiene- und Verhaltenspflichten für die Veranstaltung:
•Abstandsregelung
•Hinweis zum Verbot der VA-Teilnahme mit Erkältungssymptomen
•Hust- und Niesetikette
•Benutzung von Mund-Nasen-Bedeckung in der Versammlungsstätte
•Benutzung von Aufzügen
Information an alle weiteren während der Veranstaltung anwesenden Personen (Mitarbeiter und Dienstleister) hinsichtlich aller aktuell einzuhaltenden Hygiene- und Verhaltenspflichten für die Veranstaltung.
Unterweisung der Schutzpflichten für die Aufbauphase, mündlich vor Ort mit anschließender Bestätigung durch Unterschrift für eigene Beschäftigte und beauftragte Dienstleister
Aufstellen von zusätzlichen Desinfektionsgeräten in Arbeitsbereichen, in Eingangsbereichen und in Gastronomiebereichen.
Sperrung von festeingebauten Sitzplätzen und Sitzplatzreihen gemäß festgelegtem Bestuhlungsplan, der vom Betreiber freigegeben wurde.
Markierung / Ausschilderung geeigneter Wegeführungen (z.B. Pfeilen auf dem Boden) zur Vermeidung unnötiger Kontakte. Laufwege sollten weitestgehend reduziert und kurz geplant sein. Die Laufwege müssen in der Aufplanung berücksichtigt werden.
Festlegung von Reinigungs-/ und Desinfektionsintervalle für Türklinken, Toiletten, Stehtische, Theken, Sideboard und sonstige Flächen, von denen in der Aufbauphase und während der VA ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgehen kann. Der Betreiber stimmt sich hinsichtlich der Intervalle mit dem Veranstalter ab.
Lüftung in allen Räumen auf maximalen Luftaustausch einstellen und dabei möglichst hohe Luftwechselrate erzeugen. Wenn möglich reiner Zuluftbetrieb.
Alle geschlossenen Räume müssen ausreichend gelüftet werden, zum Beispiel ist mindesten stündlich einen effektive Querlüftung durchzuführen.